Was ist die EU-Maschinenverordnung?
Die EU-Maschinenverordnung, die Verordnung (EU) 2023/1230, löst die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab und gilt ab dem 20. Januar 2027 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten. Sie regelt Sicherheit und Gesundheitsschutz an Maschinen und nennt erstmals ausdrücklich Software als Sicherheitsbauteil, ebenso Sicherheitsfunktionen mit maschinellem Lernen. Sicherheitsrelevante Software und Steuerungen müssen gegen Korrumpierung, also unbeabsichtigte oder vorsätzliche Manipulation, geschützt sein.
Auch bekannt als: EU-Maschinenverordnung · Verordnung (EU) 2023/1230 · Neue Maschinenverordnung · Machinery Regulation
Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung im Vergleich
| Kriterium | Maschinenrichtlinie 2006/42/EG | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 |
|---|---|---|
| Rechtsform | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGRichtlinie, in Deutschland umgesetzt durch die 9. ProdSV | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Verordnung, gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten |
| Gilt | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGbis 19. Januar 2027 | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230ab 20. Januar 2027 |
| Software | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGals Sicherheitsbauteil nicht genannt | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Sicherheitsbauteil kann ein digitales Bauteil einschließlich Software sein (Art. 3) |
| Manipulation | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGSteuerungen halten Betriebsbeanspruchungen und Fremdeinflüssen stand | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Schutz gegen Korrumpierung, Steuerungen halten auch böswilligen Versuchen Dritter stand (Anhang III 1.1.9, 1.2.1) |
| Softwarestände | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGkeine Vorgabe | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Eingriffe und hochgeladene Versionen der Sicherheitssoftware fünf Jahre nachweisbar (Anhang III 1.2.1 f) |
| Pflicht zur Prüfstelle | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGAnhang IV, 23 Kategorien, entfällt bei vollständig angewandten harmonisierten Normen | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230Anhang I Teil A, sechs Kategorien, darunter selbstlernende Sicherheitsfunktionen, immer mit notifizierter Stelle |
| Wesentliche Veränderung | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGim Rechtstext nicht definiert | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230definiert (Art. 3 Nr. 16), wer sie vornimmt, gilt als Hersteller (Art. 18) |
| Betriebsanleitung | Maschinenrichtlinie 2006/42/EGliegt der Maschine bei | Maschinenverordnung (EU) 2023/1230darf digital sein, auf Verlangen beim Kauf kostenlos auf Papier (Art. 10 Abs. 7) |
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Was fällt unter die Maschinenverordnung?
Die Maschinenverordnung gilt für Maschinen, unvollständige Maschinen und fünf Gruppen dazugehöriger Produkte: auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen. Ein Sicherheitsbauteil kann nach Artikel 3 ausdrücklich auch ein digitales Bauteil sein, einschließlich Software. Wer eine Software für eine Sicherheitsfunktion gesondert verkauft, bringt also ein Produkt im Sinne der Verordnung in Verkehr. Ausgenommen sind unter anderem Fahrzeuge mit eigenem Typgenehmigungsrecht, Waffen, Jahrmarktgeräte und Seeschiffe. Der Ladekran auf einem Lkw fällt trotzdem darunter, denn auf Fahrzeugen angebrachte Maschinen nimmt die Verordnung ausdrücklich zurück in ihren Anwendungsbereich. Für 25 Kategorien schreibt Anhang I ein bestimmtes Prüfverfahren vor. Die sechs in Teil A brauchen immer eine notifizierte Stelle, darunter Sicherheitsbauteile und eingebettete Systeme, deren Verhalten sich durch maschinelles Lernen ganz oder teilweise selbst weiterentwickelt und die Sicherheitsfunktionen gewährleisten. Bei den 19 in Teil B darf der Hersteller selbst bewerten, wenn harmonisierte Normen oder gemeinsame Spezifikationen alle einschlägigen Anforderungen abdecken. Nummer 17 dort sind die Logikeinheiten für Sicherheitsfunktionen, also etwa eine gesondert verkaufte Sicherheitssteuerung.
Was ist der Unterschied zwischen Maschinenrichtlinie und Maschinenverordnung?
Der größte Unterschied ist die Rechtsform. Die Maschinenrichtlinie 2006/42/EG musste jeder Mitgliedstaat in eigenes Recht umsetzen, in Deutschland mit der Neunten Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz. Deren amtliche Kurzbezeichnung lautet ebenfalls Maschinenverordnung, und genau daher kommen viele Verwechslungen. Die EU-Maschinenverordnung gilt dagegen unmittelbar und mit demselben Wortlaut in allen 27 Staaten. Am Grundprinzip ändert sich wenig. Der Hersteller beurteilt die Risiken, erfüllt die grundlegenden Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen, führt technische Unterlagen, stellt die Konformitätserklärung aus und bringt die CE-Kennzeichnung an. Neu sind die Anforderungen an Software und Vernetzung, eine gesetzliche Definition der wesentlichen Veränderung und die digitale Betriebsanleitung. Bei den Maschinen mit vorgeschriebenem Prüfverfahren hat sich die Gewichtung verschoben. Vier der 23 Kategorien aus Anhang IV der Richtlinie, etwa die Hebebühnen für Fahrzeuge, stehen jetzt in Teil A und brauchen die notifizierte Stelle auch dann, wenn der Hersteller harmonisierte Normen anwendet. Die übrigen 19 stehen in Teil B.
Welche Änderungen bringt die Maschinenverordnung ab 2027?
Ab dem 20. Januar 2027 gilt für jede Maschine, die neu in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen wird, nur noch die Maschinenverordnung, und die Richtlinie ist mit diesem Tag aufgehoben. Eine Phase, in der Hersteller zwischen beiden wählen dürfen, gibt es nicht. Eine Konformitätserklärung darf aber schon vorher beide Rechtsakte nennen, wenn die Maschine beide erfüllt. Was vor dem Stichtag nach der Richtlinie in Verkehr kam, darf weiter bereitgestellt werden, und EG-Baumusterprüfbescheinigungen bleiben bis zu ihrem Ablauf gültig (Artikel 52). Die Betriebsanleitung darf künftig digital sein. Sie muss sich dann ausdrucken, herunterladen und speichern lassen und mindestens zehn Jahre nach dem Inverkehrbringen online abrufbar bleiben, und wer beim Kauf Papier verlangt, bekommt es innerhalb eines Monats kostenlos. Wer eine Maschine nach dem Inverkehrbringen wesentlich verändert, physisch oder digital, gilt für sie als Hersteller (Artikel 18). Gemeint ist eine vom Hersteller nicht vorgesehene Änderung, die eine neue Gefährdung schafft oder ein Risiko erhöht, sodass zusätzliche Schutzeinrichtungen samt Anpassung der Sicherheitssteuerung oder Maßnahmen für Standsicherheit und Festigkeit nötig werden. Für KI-Systeme, die als Sicherheitsbauteil einer Maschine hochriskant sind, ergänzt die Kommission Anhang III per delegiertem Rechtsakt. Diese Anforderungen gelten ab dem 2. August 2028, so hat es die Verordnung (EU) 2026/1744 im Juli 2026 festgelegt.
Was verlangt die Maschinenverordnung von Steuerungssoftware?
Drei Anforderungen aus Anhang III treffen die Softwareentwicklung direkt. Nach Nummer 1.1.9 muss die Maschine die installierte Software, die für den sicheren Betrieb nötig ist, kenntlich machen und diese Angabe jederzeit leicht zugänglich bereitstellen. Sie muss außerdem Nachweise über rechtmäßige und unrechtmäßige Eingriffe in diese Software und ihre Konfiguration sammeln. Nach Nummer 1.2.1 müssen Steuerungen vernünftigerweise vorhersehbaren böswilligen Versuchen Dritter standhalten, und das Protokoll über Eingriffe und über nachträglich hochgeladene Versionen der Sicherheitssoftware muss bis zu fünf Jahre nach dem Hochladen für die zuständige Behörde abrufbar sein. Steuerungen mit selbstlernender Logik zeichnen zusätzlich ihre sicherheitsrelevanten Entscheidungen auf und halten sie ein Jahr vor. Für ein Engineering-Team heißt das, welcher Softwarestand auf welcher Maschine läuft, wer ihn wann eingespielt hat und was davor lief, muss sich belegen lassen, auch für ein Update per Fernwartung drei Jahre nach der Auslieferung. Am einfachsten gelingt das, wenn jeder Stand aus einem Repository gebaut, versioniert und der Seriennummer zugeordnet wird. Die Cyber-Pflichten des Cyber Resilience Act kommen eigenständig dazu, also Meldepflichten seit dem 11. September 2026 und Schwachstellenmanagement und SBOM ab dem 11. Dezember 2027. Wie beide Verordnungen zusammenspielen, steht im Artikel zu CRA und Maschinenverordnung.
EU-Baumusterprüfung für eine lernende Schutzfunktion
Ein Hersteller fahrerloser Transportfahrzeuge lässt die Personenerkennung im Fahrweg im Betrieb weiterlernen, damit sie sich an neue Hallen anpasst. Weil dieses Verhalten die Sicherheitsfunktion mitträgt, steht das Fahrzeug in Anhang I Teil A, und ab dem 20. Januar 2027 prüft eine notifizierte Stelle. Bei der EU-Baumusterprüfung fragt der Prüfer, in welchen Grenzen das System dazulernen darf und wo es seine sicherheitsrelevanten Entscheidungen aufzeichnet. Das Team zeigt die Grenzwerte aus der Risikobeurteilung, die mit jedem Softwarestand im Repository versioniert sind, und das Protokoll, das die Steuerung ein Jahr lang vorhält.
Umbau einer Presse mit zusätzlichem Lichtvorhang
Ein Werk lässt eine fünfzehn Jahre alte Presse automatisieren. Der Integrator ergänzt einen Lichtvorhang und muss dafür das Sicherheitsprogramm der Steuerung ändern. Nach Artikel 3 Nummer 16 ist das eine wesentliche Veränderung, weil eine Schutzeinrichtung dazukommt, deren Einbindung die Sicherheitssteuerung anpasst. Wer den Umbau vornimmt, gilt für diese Presse als Hersteller. Im Angebot steht deshalb eine eigene Position für Risikobeurteilung, technische Unterlagen und Konformitätserklärung, und der geänderte Stand des Sicherheitsprogramms liegt mit Prüfprotokoll im Repository.
Betriebsanleitung über den QR-Code am Typenschild
Ein Hersteller von Verpackungsmaschinen stellt die Betriebsanleitung auf digital um. Auf dem Typenschild steht ein QR-Code, die Anleitung liegt als PDF zum Herunterladen bereit und bleibt mindestens zehn Jahre online. Weil die Verordnung den Zugriff auch beim Ausfall der Maschine verlangt, reicht eine Anleitung, die nur im Bedienpanel steckt, nicht. Verlangt ein Kunde beim Kauf eine Papierfassung, geht sie innerhalb eines Monats kostenlos raus.
- Ab wann gilt die neue Maschinenverordnung?
- Die Maschinenverordnung gilt ab dem 20. Januar 2027. In Kraft ist sie seit dem 19. Juli 2023, die Regeln für notifizierte Stellen gelten seit dem 20. Januar 2024. Die Erstfassung im Amtsblatt vom 29. Juni 2023 nannte noch den 14. Januar 2027, eine Berichtigung vom 4. Juli 2023 hat alle Fristen um sechs Tage verschoben. Wer den Text aus einer alten Kopie zieht, findet deshalb manchmal das falsche Datum.
- Gilt die Maschinenverordnung auch für bestehende Maschinen?
- Nein, sie gilt für Maschinen, die ab dem 20. Januar 2027 in Verkehr gebracht oder in Betrieb genommen werden. Was vorher nach der Maschinenrichtlinie in Verkehr kam, darf weiter bereitgestellt werden, nachrüsten verlangt die Verordnung nicht. Was ein Betreiber an seinen Bestandsmaschinen tun muss, regelt weiterhin das Arbeitsschutzrecht. Anders ist es bei einer wesentlichen Veränderung. Wer eine Bestandsmaschine so umbaut, gilt für sie als Hersteller und bewertet sie nach der neuen Verordnung.
- Ist die Maschinenverordnung dasselbe wie die 9. ProdSV?
- Nein. Die 9. ProdSV ist die deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie 2006/42/EG und trägt die amtliche Kurzbezeichnung „Maschinenverordnung“. Die EU-Maschinenverordnung 2023/1230 ersetzt die Richtlinie und gilt unmittelbar, ein Umsetzungsgesetz braucht sie nicht. Sanktionen bei Verstößen legt aber weiterhin jeder Mitgliedstaat selbst fest (Artikel 50).
- Verlangt die Maschinenverordnung Schutz vor Cyberangriffen?
- Ja, soweit ein Angriff zu einer Gefährdung von Menschen führen kann. Anhang III Nummer 1.1.9 verlangt Schutz gegen Korrumpierung von Hardware, Software und Daten, die für die Sicherheit entscheidend sind, und Nummer 1.2.1 verlangt, dass Steuerungen vorhersehbaren böswilligen Versuchen Dritter standhalten. Die Cybersicherheit des Produkts über seinen ganzen Lebenszyklus, mit Schwachstellenmanagement und Meldepflichten, regelt der Cyber Resilience Act zusätzlich.
- Was ändert sich für Maschinen mit KI?
- Sicherheitsbauteile und eingebettete Systeme, die Sicherheitsfunktionen gewährleisten und deren Verhalten sich durch maschinelles Lernen selbst weiterentwickelt, stehen in Anhang I Teil A und brauchen ab dem 20. Januar 2027 immer eine notifizierte Stelle. Ihre Steuerungen dürfen sich auch in der Lernphase nicht so verändern, dass Gefährdungen entstehen, und müssen sicherheitsrelevante Entscheidungen aufzeichnen. Weitere Anforderungen für Hochrisiko-KI in Maschinen kommen per delegiertem Rechtsakt in die Maschinenverordnung und gelten ab dem 2. August 2028.
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Weiterführende Primärquellen zu Maschinenverordnung: Normtexte, Hersteller- und Projektdokumentation. Alle Ziele öffnen in einem neuen Tab.
- /01EUR-LexVerordnung (EU) 2023/1230 über Maschinen(externe Seite, öffnet in neuem Tab)
Amtlicher Wortlaut mit Anhang I (Kategorien mit vorgeschriebenem Prüfverfahren) und Anhang III (Sicherheits- und Gesundheitsschutzanforderungen); die Daten der Erstfassung hat die Berichtigung vom 4. Juli 2023 auf den 20. Januar 2027 korrigiert.
- /02DGUV TestUmstellung auf EU-Maschinenverordnung 2023/1230(externe Seite, öffnet in neuem Tab)
Die Prüf- und Zertifizierungsstelle der gesetzlichen Unfallversicherung zum Stichtag ohne Übergangsphase und zu Konformitätserklärungen, die beide Rechtsakte nennen.
- /03DGUV TestFAQ zur neuen EU-Maschinenverordnung 2023/1230(externe Seite, öffnet in neuem Tab)
Antworten zu Bestandsmaschinen, zu Maschinen mit maschinellem Lernen und zum Schutz gegen Korrumpierung.
- /04Europäische KommissionMachinery(externe Seite, öffnet in neuem Tab)
Übersichtsseite der Kommission zur Maschinenverordnung und zur Maschinenrichtlinie mit Anwendungsleitfaden und Normungsinformationen, auf Englisch.
- /05Bundesministerium der JustizNeunte Verordnung zum Produktsicherheitsgesetz (Maschinenverordnung, 9. ProdSV)(externe Seite, öffnet in neuem Tab)
Die deutsche Umsetzung der Maschinenrichtlinie, deren Kurzbezeichnung ebenfalls Maschinenverordnung lautet.
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