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KI · Compliance·10. Juni 2026·Aktualisiert 29. Juli 2026·11 min Lesezeit

EU AI Act.
Hochrisiko verschoben —
was die Industrie jetzt umsetzen muss.

KI-generierter Code wandert über eine CI/CD-Pipeline mit Code-Analyse, Build & Test und einem grünen Quality Gate in eine SPS im Schaltschrank — Sinnbild für AI-Act-Nachweise, die automatisiert in der Pipeline entstehen
Andreas Schönfeld

Andreas Schönfeld

Geschäftsführer & DevOps-Berater, Comquent GmbH

18+ Jahre Erfahrung in DevOps, CI/CD und Industrial Automation

Veröffentlicht: 10. Juni 2026Zuletzt aktualisiert: 29. Juli 2026
// Direkte Antwort

Die Hochrisiko-Pflichten des EU AI Act sind verschoben: Der Digital Omnibus zur KI — Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit dem 27. Juli 2026 — setzt den Stichtag für Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und für Anhang I auf den 2. August 2028. Am 2. August 2026 wird die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 dennoch allgemein anwendbar, und die Transparenzpflichten nach Art. 50 greifen — Kennzeichnung von KI-Interaktionen und KI-generierten Inhalten. Industrieunternehmen, die KI in Produkten oder in der Produktion einsetzen, müssen weiterhin drei Fragen klären: Sind wir Anbieter oder Betreiber? Ist unser System Hochrisiko? Und wie weisen wir Risikomanagement, Daten-Governance, Logging und menschliche Aufsicht nach? Viele dieser Nachweise lassen sich in der CI/CD-Pipeline automatisieren — und seit dem 7. Juli 2026 gibt es mit dem BSI-Prüfkatalog A5 erstmals einen deutschen Prüfmaßstab für vertrauenswürdige KI.

Stand: 29. Juli 2026Verordnung (EU) 2024/1689Omnibus (EU) 2026/1744 seit 27.07.2026Nächster Stichtag: 02.08.2026 (Art. 50)Hochrisiko: 02.12.2027 / 02.08.2028BSI A5 Draft: 07.07.2026
// Neue Rechtslage seit 27. Juli 2026

Aus der politischen Einigung vom Mai ist geltendes Recht geworden: Die Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) vom 8. Juli 2026 wurde am 24. Juli im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli in Kraft getreten. Sie verschiebt die Hochrisiko-Stichtage auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) und den 2. August 2028 (Anhang I). Verbote, Transparenzpflichten und Sanktionen bleiben unangetastet. Was das im Einzelnen ändert, steht in Abschnitt 02; die Fristen im Überblick in der Zeitleiste.

// Kurz gefragt1 Klick, anonym

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// 01Zeitleiste

Ab wann gilt der EU AI Act?

Der AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, seine Pflichten greifen aber gestaffelt — und die Staffelung hat sich Ende Juli 2026 geändert. Für die Industrie sind jetzt drei Stichtage entscheidend: der 2. August 2026 für die allgemeine Anwendbarkeit und die Transparenzpflichten nach Art. 50, der 2. Dezember 2027 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und der 2. August 2028 für KI in regulierten Produkten nach Anhang I. Maßgeblich ist der Volltext der Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex; die offizielle Umsetzungs-Zeitleiste pflegt die Kommission im AI Act Service Desk.

1. August 2024
Die KI-Verordnung (EU) 2024/1689 tritt in Kraft. Die Pflichten gelten jedoch nicht sofort, sondern gestaffelt über drei Jahre.
2. Februar 2025
Verbotene Praktiken nach Art. 5 sind untersagt — etwa Social Scoring oder manipulative KI. Zugleich greift die Pflicht zur KI-Kompetenz des Personals (Art. 4), die jedes Unternehmen betrifft, das KI einsetzt.
2. August 2025
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (GPAI), die Governance-Strukturen und die Sanktionsvorschriften werden anwendbar.
27. Juli 2026
Der Digital Omnibus zur KI — Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026, im Amtsblatt veröffentlicht am 24. Juli — tritt in Kraft und ändert Art. 113 der KI-Verordnung: Die Hochrisiko-Pflichten verschieben sich, Verbote und Transparenzpflichten bleiben unangetastet.
2. August 2026
Die Verordnung wird allgemein anwendbar, und die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten für alle Anbieter und Betreiber — Kennzeichnung von KI-Interaktionen und KI-generierten Inhalten. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III greifen an diesem Tag nun nicht mehr; sie sind verschoben.
2. Dezember 2027
Neuer Stichtag für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III (Art. 6 Abs. 2) — etwa KI als Sicherheitskomponente kritischer Infrastruktur oder im Personalmanagement. Ab dann gelten Kapitel III Abschnitt 1–3 vollständig.
2. August 2028
Neuer Stichtag für Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte nach Anhang I — darunter Maschinen und Medizinprodukte. Bis dahin muss die Kommission delegierte Rechtsakte erlassen, die die KI-Anforderungen in Anhang III der Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 einarbeiten.
Zeitleiste der KI-Verordnung nach dem Digital OmnibusIn Kraft01.08.2024Verbote · Art. 402.02.2025GPAI · Sanktionen02.08.2025Omnibus in Kraft27.07.2026Art. 50 · Anwendbarkeit02.08.2026unverändertAnhang III02.12.2027verschoben · OmnibusAnhang I02.08.2028verschoben · OmnibusBereits anwendbarStichtag der KI-Verordnung (EU) 2024/1689Geändert durch den Digital Omnibus — Verordnung (EU) 2026/1744
Abb. 1 — Gestaffelte Anwendbarkeit der KI-Verordnung nach dem Digital Omnibus (Verordnung (EU) 2026/1744, in Kraft seit 27.07.2026): Der 2. August 2026 bringt die allgemeine Anwendbarkeit und die Transparenzpflichten nach Art. 50; die Hochrisiko-Stichtage liegen jetzt auf dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) und dem 2. August 2028 (Anhang I).
Abgeschlossen: Digital Omnibus

Aus der Einigung vom 7. Mai 2026 ist Recht geworden: Die Verordnung (EU) 2026/1744 vom 8. Juli 2026 steht seit dem 24. Juli im Amtsblatt und gilt seit dem 27. Juli. Wer die Vorbereitung deshalb pausiert, verschiebt nur den Aufwand: Die Pflichten selbst ändern sich nicht, nur ihr Stichtag — und 16 Monate mehr sind in einem Maschinenprojekt keine lange Zeit.

// 02Digital Omnibus

Was ändert der Digital Omnibus — und was bleibt?

Verordnung (EU) 2026/1744 ändert über die KI-Verordnung hinaus auch die Verordnungen (EU) 2018/1139 und (EU) 2023/1230. Für Industrieunternehmen sind fünf Punkte relevant — die Fristen, der Bestand an Pflichten zum 2. August 2026, der geschärfte Begriff des Sicherheitsbauteils, der neue Weg über die Maschinenverordnung und die abgeschwächte KI-Kompetenz-Pflicht. Wer im Frühjahr eine Roadmap auf den 2. August 2026 gebaut hat, muss sie nicht wegwerfen, aber neu datieren.

/01

Welche neuen Fristen setzt der Digital Omnibus?

Verordnung (EU) 2026/1744 ändert Art. 113 der KI-Verordnung: Hochrisiko-KI nach Anhang III muss die Anforderungen aus Kapitel III Abschnitt 1–3 erst ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen, Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I erst ab dem 2. August 2028. Begründet wird das mit harmonisierten Normen, die noch nicht vorliegen, und mit Behörden, die noch im Aufbau sind. Das ist keine Einigung mehr, über die man Neuigkeiten abwarten müsste — es steht seit dem 24. Juli 2026 im Amtsblatt und gilt seit dem 27. Juli.

/02

Was gilt trotzdem ab dem 2. August 2026?

Die Verordnung wird an diesem Tag allgemein anwendbar, und die Transparenzpflichten nach Art. 50 greifen: Wer mit einem KI-System interagiert, muss das erkennen können, KI-generierte Inhalte sind zu kennzeichnen. Unverändert gelten außerdem die Verbote nach Art. 5, die GPAI-Pflichten und die Sanktionsvorschriften — verschoben wurden ausschließlich die Hochrisiko-Anforderungen. Für ein Industrieunternehmen heißt das praktisch: Der Chatbot im Serviceportal und die generative KI in der Dokumentation brauchen jetzt eine Kennzeichnung, das Risikomanagement für die Anlagen-KI hat mehr Zeit.

/03

Bleibt unsere KI-Qualitätsinspektion ein Hochrisiko-System?

Der Omnibus schärft den Begriff des Sicherheitsbauteils: Eine Komponente erfüllt nur dann eine Sicherheitsfunktion, wenn ihre Zweckbestimmung darin besteht, Risiken für Gesundheit und Sicherheit abzuwenden oder zu mindern. Ausdrücklich ausgenommen sind Systeme, die allein der Unterstützung der Bedienung, der Leistungsoptimierung, der Effizienz, dem Komfort oder einer nicht sicherheitsbezogenen Qualitätskontrolle dienen. Eine Kamera-KI, die Oberflächenfehler sortiert, wird damit nicht dadurch zum Hochrisiko-System, dass sie in einer Maschine sitzt. Die Einstufung selbst muss aber weiterhin begründet und dokumentiert sein — und genau diese Begründung ist es, die im Prüffall vorliegen muss.

/04

Was ändert sich für Maschinenbauer konkret?

Der Verweis auf Maschinen wandert in Anhang I von Abschnitt A nach Abschnitt B der KI-Verordnung und zeigt künftig auf die Maschinenverordnung (EU) 2023/1230 statt auf die alte Maschinenrichtlinie. Der Weg zur Konformität führt damit stärker über das Produktrecht: Die Kommission muss bis zum 2. August 2028 delegierte Rechtsakte erlassen, die die KI-Anforderungen in Anhang III der Maschinenverordnung einarbeiten. Für die Entwicklung heißt das: Die Nachweise werden Teil der Maschinen-Konformitätsbewertung, nicht ein separates KI-Verfahren daneben.

/05

Gilt die KI-Kompetenz-Pflicht nach Art. 4 weiter?

Sie gilt, aber abgeschwächt. Anbieter und Betreiber müssen Maßnahmen ergreifen, um die KI-Kompetenz ihres Personals zu fördern — ein garantiertes Kompetenzniveau einzelner Personen schuldet niemand mehr. Kommission und Mitgliedstaaten sollen mit Schulungsangeboten und Informationsmaterial unterstützen. Wer Schulungen dokumentiert und Rollen benennt, ist damit auf der sicheren Seite; wer bislang gar nichts hat, sollte das nicht als Entwarnung lesen.

Die verschobenen Stichtage sind kein Grund, das Thema zurückzustellen — sie sind das Zeitfenster, in dem sich die Nachweise ohne Termindruck automatisieren lassen. Der Aufwand entsteht nicht durch die Verordnung, sondern durch das nachträgliche Rekonstruieren von Trainingsständen, Testergebnissen und Freigaben. Wie das aus der Pipeline heraus funktioniert, steht in Abschnitt 05.

// 03Betroffenheit

Wer ist vom AI Act betroffen — Anbieter oder Betreiber?

Der AI Act unterscheidet Rollen entlang der Wertschöpfungskette — und an der Rolle hängt der Pflichtenumfang. Für Maschinenbau und Automotive ist diese Einordnung der erste Schritt jeder AI-Act-Umsetzung, denn viele Unternehmen sind beides zugleich: Betreiber von KI in der eigenen Produktion und Anbieter von KI in ihren Produkten. Fast jedes Industrieunternehmen startet dabei am selben Punkt: Es gibt keine vollständige Liste der eingesetzten KI-Systeme, und die Rollenfrage hat sich bislang niemand gestellt. Das ist der normale Ausgangspunkt, kein Versäumnis — nur sollte die Bestandsaufnahme nicht erst mit dem Stichtag beginnen. Überwacht wird die Einhaltung in Deutschland künftig zentral durch die Bundesnetzagentur als KI-Marktüberwachungsbehörde; das nationale Durchführungsgesetz durchläuft derzeit den Bundestag.

Anbieter (Provider)

Entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen in der EU in Verkehr — auch als Teil eines Produkts. Anbieter tragen die vollen Hochrisiko-Pflichten: Risikomanagement, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung in der EU-Datenbank.

Betreiber (Deployer)

Setzt ein KI-System unter eigener Verantwortung ein — etwa eine zugekaufte Inspektionslösung in der Linie. Pflichten nach Art. 26: bestimmungsgemäße Nutzung, menschliche Aufsicht durch geschultes Personal, Kontrolle der Eingabedaten und Aufbewahrung der automatisch erzeugten Protokolle.

Rollenwechsel

Wer ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen vermarktet oder wesentlich verändert, wird selbst zum Anbieter (Art. 25) — inklusive aller Anbieter-Pflichten. Relevant für Maschinenbauer, die zugekaufte KI-Module in ihre Anlagen integrieren und als Gesamtsystem verkaufen.

Hochrisiko-Einstufung nach der KI-VerordnungSicherheitsbauteil einesregulierten Produkts?Anhang I — Maschinen · Aufzüge · MedizinprodukteHochrisiko — Anhang IArt. 8–15 · Stichtag 02.08.2028JaNeinEinsatzfeld nachAnhang III?Krit. Infrastruktur · Personal · Bildung …Hochrisiko — Anhang IIIArt. 8–15 · Stichtag 02.12.2027JaNeinInteraktion mit Menschenoder generierte Inhalte?Chatbots · generative KI · DeepfakesTransparenzpflichtenArt. 50 · Kennzeichnung ab 02.08.2026JaNeinMinimales RisikoKeine Sonderauflagen für das System.KI-Kompetenz nach Art. 4 gilt trotzdem.
Abb. 2 — Vereinfachter Einstufungspfad: Zwei Wege führen zur Hochrisiko-Klasse — Anhang I (Sicherheitsbauteil) und Anhang III (Einsatzfeld). Die Stichtage entsprechen der durch den Digital Omnibus geänderten Fassung von Art. 113 (Abb. 1). Eine nicht sicherheitsbezogene Qualitätskontrolle erfüllt keine Sicherheitsfunktion — sie führt nicht über Anhang I in die Hochrisiko-Klasse.

Vier Industrie-Beispiele — und ihre Einstufung

/01

KI-Qualitätsinspektion per Computer Vision

Eine Kamera-KI, die Oberflächenfehler erkennt, fällt in der Regel nicht unter Anhang III — sie ist meist ein System mit minimalem Risiko. Der Digital Omnibus stützt diese Einordnung ausdrücklich: Eine nicht sicherheitsbezogene Qualitätskontrolle erfüllt keine Sicherheitsfunktion und wird nicht dadurch zum Hochrisiko-System, dass sie in einem regulierten Produkt steckt. Trotzdem gelten die KI-Kompetenz-Pflichten (Art. 4), und die Einstufung selbst muss begründet und dokumentiert sein. Wer falsch einstuft, riskiert die Nachprüfung durch die Marktüberwachung.

/02

Predictive Maintenance auf Sensordaten

Vorausschauende Wartung ist meist ebenfalls kein Hochrisiko-Fall. Anders, wenn die KI als Sicherheitskomponente im Betrieb kritischer Infrastruktur arbeitet (Anhang III Nr. 2) — etwa in der Energie- oder Wasserversorgung. Dann greifen die vollen Pflichten, seit dem Omnibus ab dem 2. Dezember 2027.

/03

KI im Sicherheitsbauteil einer Maschine

Übernimmt KI eine Sicherheitsfunktion — etwa adaptive Geschwindigkeitsbegrenzung bei Mensch-Roboter-Kollaboration — wird sie über Anhang I in Verbindung mit der Maschinenverordnung zum Hochrisiko-System. Der Stichtag liegt hier auf dem 2. August 2028, und bis dahin arbeitet die Kommission die KI-Anforderungen in die Maschinenverordnung ein. Maschinen, die dann auf den Markt kommen, sind heute in der Konstruktion.

/04

KI im Personaleinsatz

Oft übersehen: Systeme für Schichtplanung mit Leistungsbewertung, Bewerber-Screening oder Beförderungsentscheidungen sind Hochrisiko nach Anhang III Nr. 4 — auch im Maschinenbauunternehmen, das sonst keine Hochrisiko-KI betreibt. Stichtag ist der 2. Dezember 2027; die Systeme laufen in vielen Personalabteilungen längst.

// 04Pflichten-Katalog

Welche Pflichten gelten für Hochrisiko-KI?

Kapitel III des AI Act definiert für Hochrisiko-Systeme sechs technische Kernanforderungen (Art. 9–15). Hinzu kommen für Anbieter ein Qualitätsmanagementsystem, die Konformitätsbewertung mit CE-Kennzeichnung und die Registrierung in der EU-Datenbank. Erfüllt sein müssen sie ab dem 2. Dezember 2027 (Anhang III) beziehungsweise dem 2. August 2028 (Anhang I) — der Digital Omnibus hat die Stichtage verschoben, den Katalog selbst aber nicht angetastet. Die Anforderungen sind kein einmaliges Zulassungs-Audit — sie gelten über den gesamten Lebenszyklus, also bei jedem Modell-Update neu. Und im Prüffall zählt nicht, was das Team über das System weiß, sondern was sich belegen lässt: Die Marktüberwachung fragt nach Dokumenten und Protokollen, nicht nach Erinnerungen.

/01

Risikomanagementsystem

Art. 9

Ein kontinuierlicher, dokumentierter Prozess über den gesamten Lebenszyklus: Risiken identifizieren, bewerten, mindern — nicht einmalig vor dem Inverkehrbringen, sondern bei jedem Update neu.

/02

Daten-Governance

Art. 10

Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen relevant, repräsentativ und so fehlerfrei wie möglich sein. Herkunft, Aufbereitung und bekannte Verzerrungen sind zu dokumentieren.

/03

Technische Dokumentation

Art. 11

Vor dem Inverkehrbringen muss eine Dokumentation nach Anhang IV vorliegen: Zweckbestimmung, Architektur, Trainingsverfahren, Metriken, Grenzen des Systems — und sie muss aktuell bleiben.

/04

Aufzeichnungspflichten (Logging)

Art. 12

Hochrisiko-Systeme müssen Ereignisse über ihre Laufzeit automatisch protokollieren, damit Risikosituationen und wesentliche Änderungen nachvollziehbar sind. Betreiber bewahren die Logs mindestens sechs Monate auf.

/05

Menschliche Aufsicht

Art. 14

Das System muss so gestaltet sein, dass Menschen es wirksam überwachen, eingreifen und es stoppen können. Die Aufsichtsmaßnahmen gehören in die Gebrauchsanweisung — und beim Betreiber in geschulte Hände.

/06

Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit

Art. 15

Angemessene Genauigkeit über den Lebenszyklus, Widerstandsfähigkeit gegen Fehler und Manipulation — einschließlich KI-spezifischer Angriffe wie Data Poisoning oder Adversarial Examples.

// Neu seit 7. Juli 2026

Womit weist man das nach? Der BSI-Prüfkatalog A5.

Bislang war die ehrliche Antwort auf diese Frage: mit selbstgebauten Kriterienkatalogen und viel Interpretationsspielraum. Das ändert sich gerade. Am 7. Juli 2026 hat das BSI den ersten Community Draft seines KI-Prüfkatalogs A5 (AI Audit and Assurance Assessment Architecture) veröffentlicht — eine modulare Prüfarchitektur für die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, methodisch angelehnt an den etablierten Cloud-Katalog C5 und den Prüfstandard ISAE 3000. Adressiert sind ausdrücklich die Nachweisanforderungen aus AI Act und Cyber Resilience Act.

Für DevOps-Teams ist das interessanteste Detail ein technisches: Die Kriterien erscheinen zusätzlich maschinenlesbar im OSCAL-Format — sie lassen sich also direkt in Compliance-Toolchains und damit in die Pipeline integrieren, statt in einem PDF zu altern. Noch ist A5 ein Entwurf, kommentierbar bis zum 31. August 2026. Aber die Richtung ist klar: Die Nachweise aus Art. 9–15 werden künftig gegen einen konkreten deutschen Prüfmaßstab testiert — und wer seine Audit-Trails heute schon automatisiert erzeugt, muss dafür nichts umbauen. Module, Methodik und Handlungsempfehlungen haben wir in einer eigenen Analyse zum BSI A5 Prüfkatalog aufgeschlüsselt.

// 05Praxis-Mapping

Wie setzt man den AI Act in der CI/CD-Pipeline um?

Die gute Nachricht für DevOps-Teams: Die Hochrisiko-Pflichten beschreiben im Kern Engineering-Disziplin — Versionierung, Tests, Protokollierung, Dokumentation. Wer Modelle, Trainingsdaten und Code gemeinsam versioniert und die Nachweise als automatische Quality Gates in die Pipeline verankert, erzeugt die AI-Act-Dokumentation bei jedem Release als Nebenprodukt — statt sie vor dem Audit manuell zusammenzusuchen. Wer diese Rekonstruktion schon einmal rückwirkend versucht hat, kennt den Preis: Wochen an Sucharbeit für Trainingsstände, die nie festgehalten wurden — und am Ende bleiben Lücken, die sich nicht mehr schließen lassen.

pipeline (AI-Act-Gates, vereinfacht)
├── 01 data-validation    Trainings-/Testdaten gegen Governance-Regeln prüfen (Art. 10)
├── 02 model-versioning   Modell, Daten und Code gemeinsam versionieren (Art. 11)
├── 03 robustness-tests   Genauigkeit, Drift- und Adversarial-Checks (Art. 15)
├── 04 tech-doku          Technische Dokumentation aus der Pipeline generieren (Anhang IV)
├── 05 audit-log          Ereignisprotokolle revisionssicher ablegen (Art. 12)
└── 06 human-gate         Freigabe-Step mit dokumentierter menschlicher Aufsicht (Art. 14)

Konkret heißt das: Jeder Modellstand ist über Git nachvollziehbar mit den Daten und Parametern verknüpft, die ihn erzeugt haben (Art. 11). Robustheits- und Drift-Tests laufen als Gate vor jedem Deployment (Art. 15). Die technische Dokumentation nach Anhang IV wird aus Pipeline-Metadaten generiert statt in Word gepflegt. Und der Freigabe-Step dokumentiert die menschliche Aufsicht revisionssicher (Art. 14) — GitOps-Workflows liefern den Audit-Trail frei Haus. Der Moment, in dem die erste Anhang-IV-Dokumentation fertig generiert aus einem Release fällt, verändert die Wahrnehmung im Team: Compliance ist dann kein Sonderprojekt mehr, sondern ein Nebeneffekt des normalen Arbeitens. Wie KI-Systeme strukturiert in die industrielle Softwarelieferkette einziehen, beschreibt unser Leitfaden zur Intelligisierung der Industrie.

Der Nebeneffekt: Dieselbe Pipeline-Infrastruktur — Audit-Trails, signierte Artefakte, automatisierte Doku — bedient auch IEC 62443, den Cyber Resilience Act und NIS2. Wie Comquent solche Compliance-Gates aufbaut, zeigt die Seite DevSecOps & Compliance. Und wenn Sie einordnen möchten, wie weit Ihre eigene Pipeline von diesem Stand entfernt ist: Das erste Gespräch dauert 30 Minuten, kostet nichts und verpflichtet zu nichts.

// 06Abgrenzung

AI Act, CRA, NIS2 — was reguliert was?

AI Act
Reguliert KI-Systeme — nach Risiko gestuft, vom Verbot bis zur reinen Transparenzpflicht. Adressiert Anbieter und Betreiber entlang der KI-Wertschöpfungskette.
Cyber Resilience Act
Reguliert Produkte mit digitalen Elementen — Security by Design, SBOM, Schwachstellenmanagement über den Produktlebenszyklus. Greift unabhängig davon, ob KI im Produkt steckt.
NIS2
Reguliert Organisationen — wesentliche und wichtige Einrichtungen müssen ihre eigene IT, OT und Lieferkette absichern und Vorfälle binnen 24 Stunden melden.
AI Act, Cyber Resilience Act und NIS2 — RegulierungsebenenNIS2Risikomanagement · Lieferkette · Meldung binnen 24 hEbene: OrganisationCyber Resilience ActSecurity by Design · SBOM · Update-PflichtenEbene: ProduktAI ActArt. 9–15 · Logging · menschliche AufsichtEbene: KI-SystemCI/CD-Pipeline
Abb. 3 — Drei Regulierungsebenen, eine Nachweis-Infrastruktur: Dieselbe CI/CD-Pipeline liefert Audit-Trails, SBOM und generierte Dokumentation für AI Act, Cyber Resilience Act und NIS2.

Die drei Regularien überlappen bewusst: Eine vernetzte Maschine mit KI-Sicherheitsfunktion fällt unter den AI Act und den Cyber Resilience Act; betreibt ein unter NIS2 fallendes Unternehmen diese Maschine, kommen die organisatorischen Pflichten dazu. Wer die Nachweise einmal in der Pipeline automatisiert, beantwortet alle drei Regularien aus derselben Infrastruktur — statt drei getrennte Compliance-Projekte zu führen.

// 07Häufige Fragen

Was ist der EU AI Act?

Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Er ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und stuft KI-Systeme nach Risiko ein: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme mit umfangreichen Pflichten, Systeme mit Transparenzpflichten und KI mit minimalem Risiko ohne Sonderauflagen. Als Verordnung gilt er unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ein nationales Umsetzungsgesetz wie bei NIS2 ist nicht erforderlich.

Was ändert sich am 2. August 2026?

Am 2. August 2026 wird der AI Act allgemein anwendbar, und die Transparenzpflichten nach Art. 50 greifen — etwa die Kennzeichnung von KI-Interaktionen und KI-generierten Inhalten. Die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III sind an diesem Tag dagegen nicht mehr fällig: Der Digital Omnibus zur KI, Verordnung (EU) 2026/1744, ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten und hat sie auf den 2. Dezember 2027 verschoben; Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I folgt am 2. August 2028. Unverändert bleiben die Verbote nach Art. 5, die GPAI-Pflichten und die Sanktionsvorschriften.

Wurden die Hochrisiko-Fristen des AI Act verschoben?

Ja. Verordnung (EU) 2026/1744 („Digital Omnibus on AI“) vom 8. Juli 2026 wurde am 24. Juli 2026 im Amtsblatt veröffentlicht und ist am 27. Juli 2026 in Kraft getreten. Sie ändert Art. 113 der KI-Verordnung: Hochrisiko-KI nach Anhang III muss die Anforderungen aus Kapitel III Abschnitt 1–3 ab dem 2. Dezember 2027 erfüllen, Hochrisiko-KI als Sicherheitsbauteil regulierter Produkte nach Anhang I ab dem 2. August 2028. Verschoben ist nur der Stichtag — die Pflichten selbst bleiben unverändert, und die Zeit ist der eigentliche Gewinn: Wer die Nachweise jetzt in die Pipeline baut, hat sie fertig, wenn sie geprüft werden.

Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko?

Zwei Wege führen zur Hochrisiko-Einstufung: Anhang III listet Einsatzfelder wie Sicherheitskomponenten kritischer Infrastruktur, Beschäftigung und Personalmanagement, Bildung oder Strafverfolgung. Anhang I erfasst KI als Sicherheitsbauteil von Produkten, die bereits einer EU-Harmonisierung mit Drittprüfung unterliegen — etwa Maschinen oder Medizinprodukte. Typische Industrie-KI wie Qualitätsinspektion oder Predictive Maintenance ist dagegen meist kein Hochrisiko-Fall. Der Digital Omnibus stellt das ausdrücklich klar: Systeme, die allein der Unterstützung der Bedienung, der Effizienz oder einer nicht sicherheitsbezogenen Qualitätskontrolle dienen, erfüllen keine Sicherheitsfunktion. Die Einstufung muss aber dokumentiert und begründet sein.

Bin ich Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems?

Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt — er trägt die vollen Hochrisiko-Pflichten inklusive Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt — mit Pflichten wie menschlicher Aufsicht, Kontrolle der Eingabedaten und Log-Aufbewahrung. Achtung: Wer ein Hochrisiko-System wesentlich verändert oder unter eigener Marke vermarktet, wird rechtlich selbst zum Anbieter (Art. 25).

Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen den AI Act?

Verstöße gegen die verbotenen Praktiken kosten bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Verstöße gegen die übrigen Pflichten, etwa die Hochrisiko-Anforderungen, werden mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % geahndet; falsche Angaben gegenüber Behörden mit bis zu 7,5 Mio. € oder 1 %. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.

Wie weise ich die Vertrauenswürdigkeit meines KI-Systems nach — was ist der BSI-Prüfkatalog A5?

Der A5-Prüfkatalog (AI Audit and Assurance Assessment Architecture) des BSI ist der erste deutsche Prüfmaßstab für vertrauenswürdige KI-Systeme. Der Community Draft ist seit dem 7. Juli 2026 öffentlich und kann bis zum 31. August 2026 kommentiert werden. A5 ist modular aufgebaut — ein technologieunabhängiges Trustworthiness-Basismodul plus Betriebsmodule wie Cloud-Infrastruktur mit Querverbindung zum C5-Katalog — und methodisch am Prüfstandard ISAE 3000 orientiert. Die Kriterien erscheinen zusätzlich maschinenlesbar im OSCAL-Format und lassen sich damit in Compliance-Toolchains und CI/CD-Pipelines integrieren. A5 adressiert ausdrücklich die Nachweisanforderungen aus EU AI Act und Cyber Resilience Act.

// 08Quellen & Referenzen

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