EU AI Act.
Was die Industrie bis zum
2. August 2026 umsetzen muss.


Andreas Schönfeld
Geschäftsführer & DevOps-Berater, Comquent GmbH
18+ Jahre Erfahrung in DevOps, CI/CD und Industrial Automation
Am 2. August 2026 werden die Pflichten des EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) für Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III vollständig anwendbar — ebenso die Transparenzpflichten nach Art. 50. Industrieunternehmen, die KI in Produkten oder in der Produktion einsetzen, müssen jetzt drei Fragen klären: Sind wir Anbieter oder Betreiber? Ist unser System Hochrisiko? Und wie weisen wir Risikomanagement, Daten-Governance, Logging und menschliche Aufsicht nach? Viele dieser Nachweise lassen sich in der CI/CD-Pipeline automatisieren — und seit dem 7. Juli 2026 gibt es mit dem BSI-Prüfkatalog A5 erstmals einen deutschen Prüfmaßstab für vertrauenswürdige KI.
Rat und Parlament haben sich am 7. Mai 2026 im „Digital Omnibus“ politisch geeinigt, die Hochrisiko-Fristen zu verschieben: Anhang III auf den 2. Dezember 2027, Anhang I auf den 2. August 2028. Die formelle Annahme steht noch aus — bis zur Veröffentlichung im Amtsblatt gilt die in diesem Artikel beschriebene Rechtslage mit Stichtag 2. August 2026. Details in der Zeitleiste.
Ist der EU AI Act bei Ihnen gerade ein Thema?
Ab wann gilt der EU AI Act?
Der AI Act ist seit dem 1. August 2024 in Kraft, seine Pflichten greifen aber gestaffelt. Für die Industrie sind zwei Stichtage entscheidend: der 2. August 2026 für Hochrisiko-Systeme nach Anhang III und die Transparenzpflichten — und der 2. August 2027 für KI in regulierten Produkten nach Anhang I. Maßgeblich ist der Volltext der Verordnung (EU) 2024/1689 auf EUR-Lex; die offizielle Umsetzungs-Zeitleiste pflegt die Kommission im AI Act Service Desk.
Rat und Parlament haben sich am 7. Mai 2026 politisch geeinigt, die Hochrisiko-Pflichten nach Anhang III auf den 2. Dezember 2027 und nach Anhang I auf den 2. August 2028 zu verschieben. Die formelle Annahme und die Veröffentlichung im Amtsblatt stehen noch aus — bis dahin gilt die Zeitleiste oben. Wer die Vorbereitung deshalb pausiert, verschiebt nur den Aufwand: Die Pflichten selbst ändern sich nicht, nur ihr Stichtag.
Wer ist vom AI Act betroffen — Anbieter oder Betreiber?
Der AI Act unterscheidet Rollen entlang der Wertschöpfungskette — und an der Rolle hängt der Pflichtenumfang. Für Maschinenbau und Automotive ist diese Einordnung der erste Schritt jeder AI-Act-Umsetzung, denn viele Unternehmen sind beides zugleich: Betreiber von KI in der eigenen Produktion und Anbieter von KI in ihren Produkten. Fast jedes Industrieunternehmen startet dabei am selben Punkt: Es gibt keine vollständige Liste der eingesetzten KI-Systeme, und die Rollenfrage hat sich bislang niemand gestellt. Das ist der normale Ausgangspunkt, kein Versäumnis — nur sollte die Bestandsaufnahme nicht erst mit dem Stichtag beginnen. Überwacht wird die Einhaltung in Deutschland künftig zentral durch die Bundesnetzagentur als KI-Marktüberwachungsbehörde; das nationale Durchführungsgesetz durchläuft derzeit den Bundestag.
Entwickelt ein KI-System oder lässt es entwickeln und bringt es unter eigenem Namen in der EU in Verkehr — auch als Teil eines Produkts. Anbieter tragen die vollen Hochrisiko-Pflichten: Risikomanagement, Konformitätsbewertung, CE-Kennzeichnung, Registrierung in der EU-Datenbank.
Setzt ein KI-System unter eigener Verantwortung ein — etwa eine zugekaufte Inspektionslösung in der Linie. Pflichten nach Art. 26: bestimmungsgemäße Nutzung, menschliche Aufsicht durch geschultes Personal, Kontrolle der Eingabedaten und Aufbewahrung der automatisch erzeugten Protokolle.
Wer ein Hochrisiko-System unter eigenem Namen vermarktet oder wesentlich verändert, wird selbst zum Anbieter (Art. 25) — inklusive aller Anbieter-Pflichten. Relevant für Maschinenbauer, die zugekaufte KI-Module in ihre Anlagen integrieren und als Gesamtsystem verkaufen.
Vier Industrie-Beispiele — und ihre Einstufung
KI-Qualitätsinspektion per Computer Vision
Eine Kamera-KI, die Oberflächenfehler erkennt, fällt in der Regel nicht unter Anhang III — sie ist meist ein System mit minimalem Risiko. Trotzdem gelten KI-Kompetenz-Pflichten (Art. 4), und die Einstufung selbst muss begründet und dokumentiert sein. Wer falsch einstuft, riskiert die Nachprüfung durch die Marktüberwachung.
Predictive Maintenance auf Sensordaten
Vorausschauende Wartung ist meist ebenfalls kein Hochrisiko-Fall. Anders, wenn die KI als Sicherheitskomponente im Betrieb kritischer Infrastruktur arbeitet (Anhang III Nr. 2) — etwa in der Energie- oder Wasserversorgung. Dann greifen ab dem 2. August 2026 die vollen Pflichten.
KI im Sicherheitsbauteil einer Maschine
Übernimmt KI eine Sicherheitsfunktion — etwa adaptive Geschwindigkeitsbegrenzung bei Mensch-Roboter-Kollaboration — wird sie über Anhang I in Verbindung mit der Maschinenverordnung zum Hochrisiko-System. Stichtag ist hier der 2. August 2027; Maschinen, die dann auf den Markt kommen, werden heute entwickelt.
KI im Personaleinsatz
Oft übersehen: Systeme für Schichtplanung mit Leistungsbewertung, Bewerber-Screening oder Beförderungsentscheidungen sind Hochrisiko nach Anhang III Nr. 4 — auch im Maschinenbauunternehmen, das sonst keine Hochrisiko-KI betreibt.
Welche Pflichten gelten für Hochrisiko-KI?
Kapitel III des AI Act definiert für Hochrisiko-Systeme sechs technische Kernanforderungen (Art. 9–15). Hinzu kommen für Anbieter ein Qualitätsmanagementsystem, die Konformitätsbewertung mit CE-Kennzeichnung und die Registrierung in der EU-Datenbank. Die Anforderungen sind kein einmaliges Zulassungs-Audit — sie gelten über den gesamten Lebenszyklus, also bei jedem Modell-Update neu. Und im Prüffall zählt nicht, was das Team über das System weiß, sondern was sich belegen lässt: Die Marktüberwachung fragt nach Dokumenten und Protokollen, nicht nach Erinnerungen.
Risikomanagementsystem
Ein kontinuierlicher, dokumentierter Prozess über den gesamten Lebenszyklus: Risiken identifizieren, bewerten, mindern — nicht einmalig vor dem Inverkehrbringen, sondern bei jedem Update neu.
Daten-Governance
Trainings-, Validierungs- und Testdaten müssen relevant, repräsentativ und so fehlerfrei wie möglich sein. Herkunft, Aufbereitung und bekannte Verzerrungen sind zu dokumentieren.
Technische Dokumentation
Vor dem Inverkehrbringen muss eine Dokumentation nach Anhang IV vorliegen: Zweckbestimmung, Architektur, Trainingsverfahren, Metriken, Grenzen des Systems — und sie muss aktuell bleiben.
Aufzeichnungspflichten (Logging)
Hochrisiko-Systeme müssen Ereignisse über ihre Laufzeit automatisch protokollieren, damit Risikosituationen und wesentliche Änderungen nachvollziehbar sind. Betreiber bewahren die Logs mindestens sechs Monate auf.
Menschliche Aufsicht
Das System muss so gestaltet sein, dass Menschen es wirksam überwachen, eingreifen und es stoppen können. Die Aufsichtsmaßnahmen gehören in die Gebrauchsanweisung — und beim Betreiber in geschulte Hände.
Genauigkeit, Robustheit, Cybersicherheit
Angemessene Genauigkeit über den Lebenszyklus, Widerstandsfähigkeit gegen Fehler und Manipulation — einschließlich KI-spezifischer Angriffe wie Data Poisoning oder Adversarial Examples.
Womit weist man das nach? Der BSI-Prüfkatalog A5.
Bislang war die ehrliche Antwort auf diese Frage: mit selbstgebauten Kriterienkatalogen und viel Interpretationsspielraum. Das ändert sich gerade. Am 7. Juli 2026 hat das BSI den ersten Community Draft seines KI-Prüfkatalogs A5 (AI Audit and Assurance Assessment Architecture) veröffentlicht — eine modulare Prüfarchitektur für die Vertrauenswürdigkeit von KI-Systemen, methodisch angelehnt an den etablierten Cloud-Katalog C5 und den Prüfstandard ISAE 3000. Adressiert sind ausdrücklich die Nachweisanforderungen aus AI Act und Cyber Resilience Act.
Für DevOps-Teams ist das interessanteste Detail ein technisches: Die Kriterien erscheinen zusätzlich maschinenlesbar im OSCAL-Format — sie lassen sich also direkt in Compliance-Toolchains und damit in die Pipeline integrieren, statt in einem PDF zu altern. Noch ist A5 ein Entwurf, kommentierbar bis zum 31. August 2026. Aber die Richtung ist klar: Die Nachweise aus Art. 9–15 werden künftig gegen einen konkreten deutschen Prüfmaßstab testiert — und wer seine Audit-Trails heute schon automatisiert erzeugt, muss dafür nichts umbauen. Module, Methodik und Handlungsempfehlungen haben wir in einer eigenen Analyse des BSI-Prüfkatalogs A5 aufgeschlüsselt.
Wie setzt man den AI Act in der CI/CD-Pipeline um?
Die gute Nachricht für DevOps-Teams: Die Hochrisiko-Pflichten beschreiben im Kern Engineering-Disziplin — Versionierung, Tests, Protokollierung, Dokumentation. Wer Modelle, Trainingsdaten und Code gemeinsam versioniert und die Nachweise als automatische Quality Gates in die Pipeline verankert, erzeugt die AI-Act-Dokumentation bei jedem Release als Nebenprodukt — statt sie vor dem Audit manuell zusammenzusuchen. Wer diese Rekonstruktion schon einmal rückwirkend versucht hat, kennt den Preis: Wochen an Sucharbeit für Trainingsstände, die nie festgehalten wurden — und am Ende bleiben Lücken, die sich nicht mehr schließen lassen.
pipeline (AI-Act-Gates, vereinfacht) ├── 01 data-validation Trainings-/Testdaten gegen Governance-Regeln prüfen (Art. 10) ├── 02 model-versioning Modell, Daten und Code gemeinsam versionieren (Art. 11) ├── 03 robustness-tests Genauigkeit, Drift- und Adversarial-Checks (Art. 15) ├── 04 tech-doku Technische Dokumentation aus der Pipeline generieren (Anhang IV) ├── 05 audit-log Ereignisprotokolle revisionssicher ablegen (Art. 12) └── 06 human-gate Freigabe-Step mit dokumentierter menschlicher Aufsicht (Art. 14)
Konkret heißt das: Jeder Modellstand ist über Git nachvollziehbar mit den Daten und Parametern verknüpft, die ihn erzeugt haben (Art. 11). Robustheits- und Drift-Tests laufen als Gate vor jedem Deployment (Art. 15). Die technische Dokumentation nach Anhang IV wird aus Pipeline-Metadaten generiert statt in Word gepflegt. Und der Freigabe-Step dokumentiert die menschliche Aufsicht revisionssicher (Art. 14) — GitOps-Workflows liefern den Audit-Trail frei Haus. Der Moment, in dem die erste Anhang-IV-Dokumentation fertig generiert aus einem Release fällt, verändert die Wahrnehmung im Team: Compliance ist dann kein Sonderprojekt mehr, sondern ein Nebeneffekt des normalen Arbeitens. Wie KI-Systeme strukturiert in die industrielle Softwarelieferkette einziehen, beschreibt unser Leitfaden zur Intelligisierung der Industrie.
Der Nebeneffekt: Dieselbe Pipeline-Infrastruktur — Audit-Trails, signierte Artefakte, automatisierte Doku — bedient auch IEC 62443, den Cyber Resilience Act und NIS2. Wie Comquent solche Compliance-Gates aufbaut, zeigt die Seite DevSecOps & Compliance. Und wenn Sie einordnen möchten, wie weit Ihre eigene Pipeline von diesem Stand entfernt ist: Das erste Gespräch dauert 30 Minuten, kostet nichts und verpflichtet zu nichts.
AI Act, CRA, NIS2 — was reguliert was?
Die drei Regularien überlappen bewusst: Eine vernetzte Maschine mit KI-Sicherheitsfunktion fällt unter den AI Act und den Cyber Resilience Act; betreibt ein unter NIS2 fallendes Unternehmen diese Maschine, kommen die organisatorischen Pflichten dazu. Wer die Nachweise einmal in der Pipeline automatisiert, beantwortet alle drei Regularien aus derselben Infrastruktur — statt drei getrennte Compliance-Projekte zu führen.
Was ist der EU AI Act?
Der EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689) ist die weltweit erste umfassende KI-Regulierung. Er ist seit dem 1. August 2024 in Kraft und stuft KI-Systeme nach Risiko ein: verbotene Praktiken, Hochrisiko-Systeme mit umfangreichen Pflichten, Systeme mit Transparenzpflichten und KI mit minimalem Risiko ohne Sonderauflagen. Als Verordnung gilt er unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten — ein nationales Umsetzungsgesetz wie bei NIS2 ist nicht erforderlich.
Was ändert sich am 2. August 2026?
Am 2. August 2026 wird der AI Act allgemein anwendbar. Ab dann müssen Hochrisiko-KI-Systeme nach Anhang III die vollen Pflichten erfüllen — Risikomanagement, Daten-Governance, technische Dokumentation, Logging, menschliche Aufsicht, Robustheit — und die Transparenzpflichten nach Art. 50 gelten, etwa die Kennzeichnung von KI-Interaktionen und KI-generierten Inhalten. Für Hochrisiko-KI in regulierten Produkten nach Anhang I (u. a. Maschinen) gilt eine verlängerte Frist bis 2. August 2027. Wichtig: Mit dem „Digital Omnibus“ haben sich Rat und Parlament am 7. Mai 2026 politisch geeinigt, die Hochrisiko-Fristen auf den 2. Dezember 2027 (Anhang III) bzw. 2. August 2028 (Anhang I) zu verschieben — die formelle Annahme steht noch aus, bis dahin gilt die bestehende Rechtslage.
Welche KI-Systeme gelten als Hochrisiko?
Zwei Wege führen zur Hochrisiko-Einstufung: Anhang III listet Einsatzfelder wie Sicherheitskomponenten kritischer Infrastruktur, Beschäftigung und Personalmanagement, Bildung oder Strafverfolgung. Anhang I erfasst KI als Sicherheitsbauteil von Produkten, die bereits einer EU-Harmonisierung mit Drittprüfung unterliegen — etwa Maschinen, Aufzüge oder Medizinprodukte. Typische Industrie-KI wie Qualitätsinspektion oder Predictive Maintenance ist dagegen meist kein Hochrisiko-Fall — die Einstufung muss aber dokumentiert und begründet sein.
Bin ich Anbieter oder Betreiber eines KI-Systems?
Anbieter ist, wer ein KI-System entwickelt oder entwickeln lässt und unter eigenem Namen in Verkehr bringt — er trägt die vollen Hochrisiko-Pflichten inklusive Konformitätsbewertung und CE-Kennzeichnung. Betreiber ist, wer ein KI-System in eigener Verantwortung einsetzt — mit Pflichten wie menschlicher Aufsicht, Kontrolle der Eingabedaten und Log-Aufbewahrung. Achtung: Wer ein Hochrisiko-System wesentlich verändert oder unter eigener Marke vermarktet, wird rechtlich selbst zum Anbieter (Art. 25).
Welche Bußgelder drohen bei Verstößen gegen den AI Act?
Verstöße gegen die verbotenen Praktiken kosten bis zu 35 Mio. € oder 7 % des weltweiten Jahresumsatzes — je nachdem, welcher Betrag höher ist. Verstöße gegen die übrigen Pflichten, etwa die Hochrisiko-Anforderungen, werden mit bis zu 15 Mio. € oder 3 % geahndet; falsche Angaben gegenüber Behörden mit bis zu 7,5 Mio. € oder 1 %. Für KMU gilt jeweils der niedrigere der beiden Beträge.
Wie weise ich die Vertrauenswürdigkeit meines KI-Systems nach — was ist der BSI-Prüfkatalog A5?
Der A5-Prüfkatalog (AI Audit and Assurance Assessment Architecture) des BSI ist der erste deutsche Prüfmaßstab für vertrauenswürdige KI-Systeme. Der Community Draft ist seit dem 7. Juli 2026 öffentlich und kann bis zum 31. August 2026 kommentiert werden. A5 ist modular aufgebaut — ein technologieunabhängiges Trustworthiness-Basismodul plus Betriebsmodule wie Cloud-Infrastruktur mit Querverbindung zum C5-Katalog — und methodisch am Prüfstandard ISAE 3000 orientiert. Die Kriterien erscheinen zusätzlich maschinenlesbar im OSCAL-Format und lassen sich damit in Compliance-Toolchains und CI/CD-Pipelines integrieren. A5 adressiert ausdrücklich die Nachweisanforderungen aus EU AI Act und Cyber Resilience Act.
Weiterführende Informationen.
- EUR-Lex, Amtsblatt der EU
- Europäische Kommission, DG CONNECT
- AI Act Service Desk, Europäische Kommission
- Rat der Europäischen Union
- Bundesnetzagentur
- Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
- EUR-Lex, Amtsblatt der EU
- Future of Life Institute, artificialintelligenceact.eu
- BSI, Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik
- heise online
Wie geht es bei Ihnen mit dem EU AI Act weiter?
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